Das Verwaltungsgericht Schwyz bestätigt das Beschwerderecht des Bürgerforums Freienbach und verlangt eine Neubeurteilung des Gewässerraums auf dem Steinfabrikareal. Die bisherige Planung des Gemeinderats verstiess gegen gesetzliche Vorgaben, da die Interessenabwägung fehlte und der Gewässerraum unzureichend bemessen wurde.
Versäumnisse bei Natur- und Gewässerschutz
Laut Urteil wurden weder Revitalisierungsmassnahmen noch deren Nutzen konkret geprüft. Auch fehlten Begründungen für den Verzicht auf einen grösseren Gewässerraum im Schutzgebiet.
Chance für neue Nutzung
Das Bürgerforum fordert eine öffentliche Neubeurteilung und sieht im Urteil eine Chance für eine künftige Nutzung des Areals als Naherholungsgebiet – im Sinne des Volksentscheids von 2006. Präsidentin Herzog-Feusi: «Jetzt muss der Gemeinderat handeln!»