«Nein» sagt die Schwyzer Regierung in einem konkreten aktuellen Fall. Auf eine entsprechende Verwaltungsbeschwerde tritt sie dann aber doch nicht ein.
Stimmkarten und Einsprache
Bei der 42. Wuhrgenossenversammlung Rütibach im April 2024 vereinigte ein Wuhrgenosse bis zu 22 Stimmen auf sich. Ueli Kistler, SVP-Kantonsrat, legte Einsprache beim Verwaltungsgericht ein, das jedoch nicht darauf einging. Die Schwyzer Regierung entschied, dass die Beschwerde unzulässig sei, da das Wuhrreglement keine Stellvertretung für handlungsfähige natürliche Personen vorsieht.
Zukünftige Regelungen
Dennoch wies die Regierung die Wuhrkorporation an, künftig keine Stellvertretungen mehr zuzulassen, ausser es wird eine ausdrückliche Regelung im Reglement getroffen. Änderungen des Reglements benötigen die Zustimmung der Mehrheit und des Regierungsrates.