«Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Stimmrechtsbeschwerde, welche gegen die kommunale Abstimmung vom 27. August beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, mit Entscheid vom 24. Oktober abgewiesen. Nach Ablauf der 30-tätigen Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid wird der Gemeinderat in geeigneter Form wieder über das weitere Vorgehen orientieren", schreibt die Gemeinde Galgenen in ihrem Newsletter.
Die Beschwerde wurde gegen das Abstimmungsergebnis über die Ausgabenbewilligung für den Bau einer Asylunterkunft in Galgenen eingereicht (wir berichteten). Dieses fiel äusserst knapp aus – die Befürworter hatten mit nur 30 Stimmen die Nase vorn.