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Galgenen
30.08.2023

Zum Urnengang in Galgenen wird eine Nachzählung verlangt

Viel Stimmberechtigte bezweifeln, dass das Ergebnis den tatsächlichen Willen der Stimmbürger abbildet.
Viel Stimmberechtigte bezweifeln, dass das Ergebnis den tatsächlichen Willen der Stimmbürger abbildet. Bild: Symbolbild Keystone
Am Dienstag ist beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis über die Ausgabenbewilligung für den Bau einer Asylunterkunft in Galgenen eingereicht worden.

Ein Unterschied von 30 Stimmen, das ist denkbar knapp, «aber es ist positiv», sagte am Sonntagnachmittag der Galgener Gemeindepräsident René Häberli. Zuvor wurde das Abstimmungsergebnis zum einzigen Sachgeschäft vom sonntäglichen Urnengang in Galgenen bekanntgegeben: 807 Stimmberechtigte sagten Ja zum 2,899 Mio.-Fr.-Kredit, 777 legten ein Nein in die Urne. Die Richtigkeit dieses Abstimmungsergebnisses zweifelt nun der Galgener Bürger Bruno Pfister an, und er reichte deswegen eine Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht ein.

Angesichts der grossen Opposition im Vorfeld der Abstimmung sei dieses Resultat «nicht nachvollziehbar». Viele Galgener würden zudem bezweifeln, «dass das publizierte Ergebnis dem tatsächlichen Willen der Stimmbürger» entspreche, schreibt Pfister in einer Medienmitteilung. «Weil das veröffentlichte Stimmenverhältnis kaum glaubhaft ist und das knappe Resultat ohnehin schon bei Entdeckung kleinster Fehler in sein Gegenteilverkehrt würde, habe ich als Stimmbürger von

Galgenen beim Verwaltungsgericht in Schwyz eine Nachzählung verlangt.» Nebst der Nachzählung verlangt Pfister «Sanktionen von Amtes wegen, falls Manipulation aufgedeckt wird und Regress auf die allfälligen Täter».

Schützenhilfe erhielt der Galgener Bürger von Irene Herzog-Feusi, der Präsidentin des Bürgerforums der Gemeinde Freienbach, dessen Sekretariat Bruno Pfister betreut.

Stefan Grüter/Redaktion March24 & Höfe24