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Kanton
24.03.2021
24.03.2021 18:01 Uhr

Kantonsratssitzung: Zusammenfassung

Auch heute wieder tagt der Schwyzer Kantonsrat nur den halben Tag.
Auch heute wieder tagt der Schwyzer Kantonsrat nur den halben Tag. Bild: Salome Brenner
Jan Stocker kommt für Walter Duss (SVP) in den Kantonsrat, für die SGV AG gibts Erleichterungen und die Motion für eine Pikettentschädigung von freipraktizierenden Hebammen wird knapp abgelehnt.

Vereidigung des Höfners Jan Stocker

Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Walter Duss muss die SVP Freienbach für Ersatz sorgen. Sie fand diesen in der Person von Jan Stocker aus Freienbach. Er wird das Mandat als Kantonsrat für den Rest der Amtsdauer 2020–2024 annehmen. 

Vereidigung von Jan Stocker. Bild: Anouk Arbenz

Verzicht auf Rückzahlung des Darlehens an die SGV AG

Der Kantonsrat beschliesst den Verzicht auf die Rückzahlung eines bedingt rückzahlbaren Darlehens an die SGV aus den Jahren 1989 und 1991 von insgesamt gut einer Million Franken im Umfang von 505 800 Franken.  Dies, weil die Covid-19-Krise die Reise- und Tourismusindustrie stark getroffen hat. Mit 77 zu 12 Stimmen fiel das Abstimmungsresultat deutlich aus. Laut Markus Vogler (CVP, Illgau) kann die SGV dadurch das Fremdkapital reduzieren und eine drohende Überschuldung verhindern. Der konsolidierte Jahresverlust betrug im Jahr 2020 immerhin rund 12,8 Mio. Franken. Der Bund und die weiteren Anrainerkantone haben dem Verzicht von insgesamt 6 Mio. Fr. bereits zugestimmt. «Der Hauptteil liegt beim Bund und dem Kanton Luzern», so Vogler. Auf die Erfolgsrechnung und die Bilanz des Kantons habe der Verzicht keinen Einfluss, da der betrag bereits abgeschrieben sei.

Elsbeth Anderegg Marty setzt sich für freipraktizierende Hebammen ein. Bild: Anouk Arbenz

Keine Pikettentschädigung für freipraktizierende Hebammen

Mit 43 Ja- und 49 Nein-Stimmen fiel das Abstimmungsresultat im Kantonsparlament relativ knapp aus. Vertreter der SP, GLP und CVP hatten denn auch in zahlreichen Wortmeldungen auf die Vorteile hingewiesen, welche bei einer Umsetzung der Motion «Wartgeld für freipraktizierende Hebammen im Kanton Schwyz» ihrer Meinung nach zu erwarten gewesen wären.

Motionärin Elsbeth Anderegg Marty (SP, Altendorf) sagte zu Beginn der Debatte, die Lösung, um dem sich abzeichnenden Hebammenmangel und den steigenden Gesundheitskosten zu entgegnen, werde dank den freiberuflichen Hebammen quasi «auf dem Silbertablett serviert». Würden die Gemeinden statt der momentanen «Kann-Regelung» zur Übernahme des Wartgelds verpflichtet, so die Idee, könnte man bei den stationären Kosten viel Geld einsparen, weil Hospitalisationen teilweise wegfallen würden. 

Beruf muss attraktiv bleiben

Ausser in Freienbach, Einsiedeln, Illgau und Küssnacht müssen die Eltern das Wartgeld von 120 Franken nämlich überall selbst berappen. Dies, so die Befürchtung der Befürworter, könnte dazu führen, dass Hebammendienste zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen werden und letztlich zu Arzt- oder Spitalbesuchen führen, die man hätte vermeiden können. Bruno Beeler (CVP, Goldau) meinte denn auch, mit der Umsetzung der Motion könne man eine niederschwellige Situation schaffen, welche das Gesundheitswesen stark entlasten würde.

Für eine weitergehende gesetzliche Regelung hätte laut den Befürwortern auch die Tatsache gesprochen, dass die jungen Mütter heute das Spital bereits kurz nach Geburt wieder verlassen. Aurelia Imlig-Auf der Maur (SP, Ibach): «Heute gehen die Mütter nach zwei bis drei Tagen mit dem kleinen Baby nach Hause und sind dort alleine.» Es brauche deshalb immer mehr Hebammen. Dazu müsse der Beruf attraktiv bleiben. Sie selbst habe viermal zu Hause gebären dürfen, die Hebamme sei «ihr Rettungsanker» gewesen.

Wenn man das Gesundheitspersonal beklatsche, sei das schön, nur sollte man nun auch danach handeln, sagte sie. Und Irene Huwyler Gwerder (CVP, Rickenbach) stellte die Frage: «Wer von Ihnen wäre bereit, für 120 Franken mehrere Wochen daheim auf einen Einsatz zu warten?» Eine Hebammen müsse ab der 37. Woche ständig erreichbar sein. In der Motion wird denn auch eine kostendeckende und zeitgemässe Entschädigung gefordert für den Pikettdienst. 

Drohende Zentralisierung

Eher auf der formalen Ebene argumentierten die Gegner der Motion. Gregor Achermann (FDP, Rickenbach) argumentierte, die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit obliege nicht dem Kanton, zumal ja bereits eine gesetzliche Grundlage existiere, die es den Gemeinden erlauben würde, das Geld auszurichten. Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal) bekräftigte, eine gesetzliche Grundlage für den ganzen Kanton sei weder notwendig noch sinnvoll. Wenn das Bedürfnis vorhanden sei, seien die Gemeinden auch so bereit, die Kosten zu tragen. 

Gegen die Motion wandte sich auch die Regierung. Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher: «Es gibt gute Argumente dafür und dagegen.» Schwierig sei es, wenn politische Themen derart moralisierend angegangen würden. Auch für die Regierung reiche es aber aus, wenn es den Gemeinden überlassen wird, ob sie ein kostendeckendes Wartgeld ausrichten wollen oder nicht. Ein ganz wichtiger Aspekt schien ihr die drohende Zentralisierung. «Ich wage die Prophezeiung, dass in der Vernehmlassung viele Gemeinden und Parteien fordern würden, dass der Kanton selbst die Kosten übernimmt.» Ganz nach dem Motto, «wer befiehlt, der zahlt». 

Parlamentarische Vorstösse

Postulat P 3/20: Mit gutem Finanzmanagement Zinskosten vermeiden –> Postulat für nicht erheblich erklärt.

Postulat P 5/20: Schwyzer Wanderwegnetz ausbauen –> Postulat für nicht erheblich erklärt.

Postulat P 4/20: Reduktion oder Streichung der Schulgelder an kantonalen Mittelschulen –> Postulat für nicht erheblich erklärt.

Interpellationen findest du hier

Daniel Koch und Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24