Das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt einen solchen Richtplan als Grundlage für die Nutzungsplanung. Dieser wurde unter fachlicher Begleitung und öffentlicher Mitwirkung erarbeitet. Hauptthemen der Mitwirkung waren die Entwicklung/Erweiterung des Arbeitsgebiets Vogtswis, die Erschliessungsvariante Ost und das Arbeitsgebiet nördlich der Bahnlinie.
Bestehende Reserven und Rietli im Fokus
Nach intensiven Beratungen entschied der Gemeinderat, abgesehen von Entwicklungen im Rietli, keine weiteren Arbeitszonen zu erweitern, sondern bestehende Reserven zu nutzen, wie der Gemeinderat vor Kurzem mitgeteilt hat.
Wegen der unklaren Situation im Rietli sei eine langfristige Planung weiterer Arbeitszonen derzeit nicht möglich. Der Entscheid berücksichtige Bedenken bezüglich übermässigen Wachstums und lasse Spielraum für künftige Entwicklungen, etwa eine Umfahrung Ost.
Spätere Anpassungen des Richtplans würden möglich bleiben. Der Richtplan wird gemäss Mitteilung nun dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.