An der letzten Gemeindeversammlung in Reichenburg sollten die Bahnhofsentwicklung für gut 1,2 Mio. Fr. und der Kauf der Liegenschaft Halder für gut 3,3 Mio. Fr. an die Urnenabstimmung vom 28. September überwiesen werden.
Obwohl die beiden Projekte nicht grundsätzlich bestritten wurden, kamen Fragen auf, etwa zur Kostenabweichung von +/-25% bei der Bahnhofgestaltung oder dem Kaufpreis von 160 Franken pro Quadratmeter bei der Liegenschaft Halder.
Stimmrechtsbeschwerde eingereicht
Gemeindebürger Helmut Mettler war nicht einverstanden und wollte das Traktandum Bahnhofsplatz abtraktandiert beziehungsweise zurückgewiesen wissen. Er stellte entsprechend Antrag.
Dieser wurde von Gemeindepräsident Armin Kistler nicht angenommen und die Vorlage an die Urne überwiesen. Im Nachgang machte Mettler eine Stimmrechtsbeschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht.
Abstimmung findet statt
Der Gemeinderat von Reichenburg hält diesbezüglich fest: «Gemäss Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 2. Juli 2025 wurde der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.»
Der Gemeinderat habe deshalb an seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien entschieden, am vorgesehenen Abstimmungstermin festzuhalten. Die Abstimmung über die Sachgeschäfte werde wie geplant am 28. September 2025 stattfinden.
«Allfällige Vollzugshandlungen nach der Abstimmung werden jedoch erst vorgenommen, sobald das Verwaltungsgericht einen materiellen Entscheid gefällt hat», schreibt der Gemeinderat abschliessend.