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Lachen
29.03.2024
29.03.2024 11:18 Uhr

Gericht spricht Schwyzer Polizist frei

Bild: Keystone
Schüsse auf Wohnungsbewohner in Lachen waren laut Strafgericht eine Verkettung unglücklicher Umstände, für die niemand Schuld trägt.

Der heute 32-jährige Schwyzer Polizist, der in der Nacht auf den 3. November 2021 um 23.17 Uhr auf den Bewohner einer Dachwohnung an der Zeughausstrasse in Lachen vier Schüsse abfeuerte und diesen mit einem Steckschuss im Bauch verletzt hatte, ist vom Schwyzer Strafgericht vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Die Verfahrenskosten von rund 50 000 Franken muss der Kanton bezahlen. Wir haben über den Prozess berichtet.

Keine Genugtuung für Opfer

Auf die Genugtuungsforderung von 25 000 Franken, die der Rechtsvertreter des Opfers und Privatklägers an der Gerichtsverhandlung für seinen Mandanten stellte, konnte das Gericht «bedauerlicherweise » nicht eintreten, wie Strafgerichtspräsident Beeler an der Urteilsverkündung erklärte. Er hoffe aber, dass das Opfer mit einem Staatshaftungsverfahren Erfolg habe.

Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 28. März 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Ruggero Vercellone, feier Mitarbeiter March24 & Höfe24