Eine gute Woche nach seiner Stellungnahme senkte Martin Portmann die Grundgebühr – zwar nicht auf den Preis der letzten zwanzig Jahre, doch immerhin: Anstatt 5 Franken kostet die erste Stunde jetzt noch 1.50 Franken. Die Frage ist nun: Was hat den Parkplatzbesitzer zu seiner Entscheidung bewogen? Ist es Einsicht, Besucherkritik, ein Entgegenkommen der Gemeinde oder vom Hoch-Etzel oder gar die Intervention des Preisüberwachers?
Benutzer schaltet Preisüberwacher ein
Dieser Preisüberwacher schaltete sich nämlich tatsächlich ein, nachdem ein erzürnter Parkplatzbenutzer Mitte September die Grundgebühr beanstandete. Weiter wurde auch die offenbar fehlende Möglichkeit der Bargeldzahlung kritisiert – dies allerdings zu Unrecht. Wie Martin Portmann in seiner Stellungnahme weiter erklärte: «Neu gibt es nur eine Parkuhr. Sie steht zu Beginn der Parkplatzreihe. Bei der Parkuhr kann mit Bargeld oder per Twint bezahlt werden.» Wer zuoberst parkt und die Gebühr mit dem Münz begleichen will, muss nicht einmal zurückgehen, denn: Neu muss man nicht mehr die Parkfeldnummer, sondern das Autokennzeichen im Gerät eingeben.
Das sagt der Preisüberwacher zum Fall Büel
«Wir haben in Verhandlungen versucht, mit dem Parkplatzbetreiber den Preis einvernehmlich zu senken», heisst es vom Preisüberwacher in einer schriftlichen Stellungnahme. Auf Anfrage, welche Konsequenzen Martin Portmann gedroht hätten, falls er die Grundgebühren nicht gesenkt hätte, heisst es nicht weiter konkret: «Wir gehen in solchen (kleinen) Fällen sehr pragmatisch vor und finden praktisch immer eine gütliche Lösung. Dieser informelle Weg ist im Preisüberwachungsgesetz auch als Normalfall so vorgesehen.»