Um die zeitlich nicht absehbaren Auswirkungen des Coronavirus im Kultur- und Sportbereich aufzufangen, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen definiert. Diese sind bis Ende 2021 vorgesehen.
Zweites Unterstützungspaket für Schwyzer Kultur und Sport
Im Bereich Kultur werden wie bisher auf Gesuch hin Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende ausbezahlt. Neu können zudem Kulturunternehmen bei der Anpassung an die durch die Covid-19-Pandemie veränderten Verhältnisse unterstützt werden. Umgesetzt wird dies durch Beiträge an Transformationsprojekte, welche die strukturelle Neuausrichtung eines Kulturunternehmens oder die Gewinnung von (neuen) Publika zum Gegenstand haben.
Sportorganisationen, welche einen finanziellen Schaden aufgrund der Corona-Pandemie aufweisen, können bei der Abteilung Sport gesuchstellig werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den Kriterien der vorliegenden Richtlinie und allfälliger Beiträge seitens Swiss Olympic oder des Bundes.
Aus dem Lotteriefonds und vom Bund
Insgesamt stellt der Regierungsrat für die Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Kultur und Sport nochmals 1.7 Mio. Franken zur Verfügung, die aus dem Lotteriefonds entnommen werden. Der davon für den Bereich Kultur vorgesehene Betrag von 1.2 Mio. Franken wird vom Bund verdoppelt, so dass für Schwyzer Kulturunternehmen und -schaffende insgesamt 2.4 Mio. Franken zur Verfügung stehen.
Die finanzielle Hilfe im Bereich Sport wird hauptsächlich durch Bund und Swiss Olympic direkt sichergestellt. Die Kantone leisten subsidiär Unterstützung. Im Gegensatz zum Kulturbereich besteht keine Abhängigkeit zwischen der Vergabe von nationalen und kantonalen Unterstützungsbeiträgen. Insgesamt stellt der Kanton Schwyz 500'000 Franken für den Bereich Sport zur Verfügung.
Um die Beurteilung der Gesuche und die Auszahlung zeitgerecht vornehmen zu können, gelten Fristen. Ergänzend zu diesen Unterstützungsmassnahmen können Kulturschaffende wie bisher bei Suisseculture Sociale Nothilfe beantragen; kulturelle Laienvereine in den Bereichen Musik, Theater und Tanz dürfen bei ihren nationalen Verbänden Unterstützung beantragen.
1,76 Millionen für Kulturschaffende, 80'000 für Sportvereine
Die Abteilung Kulturförderung des Bildungsdepartements hat die 61 eingereichten Gesuche für den Zeitraum bis 31. Oktober 2020 inzwischen vollständig bearbeitet. Noch nicht ganz abgeschlossen ist die Prüfung durch die kantonale Finanzkontrolle. Stand heute wurden Schwyzer Kulturunternehmen und Kulturschaffenden insgesamt 1,76 Mio. Franken für Ausfallentschädigungen vergütet. Die Hälfte dieses Betrages steuerte der Bund bei, die kantonale Unterstützung stammte aus dem Lotteriefonds.
Im Bereich Sport wurden im Rahmen einer ersten Covid-Richtlinie 93 Anlässe zur Sport- und Bewegungsförderung, welche zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 abgesagt werden mussten, mit 80 Prozent der üblichen Förderbeiträge und insgesamt 80'000 Franken unterstützt.