Knapp – mit 807 Ja (50,95 Prozent) zu 777 Nein (49,05 Prozent) – haben die Galgener Stimmberechtigten am 27. August 2023 dem Bau einer gemeindeeigenen Asylunterkunft auf dem Areal Tischmacherhof zugestimmt. Dies bei einer Stimmbeteiligung von 46,4 Prozent. Vorangegangen war ein Abstimmungskampf mit Leserbriefen, Flyern und Plakaten. Bekämpft wurde die Vorlage vor allem von der SVP, die in Sachen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen nicht die Gemeinde in der Pflicht sah, sondern den Bund und den Kanton.
Nachzählung verlangt
Noch am Abstimmungssonntag sagte der damalige Gemeindepräsident René Häberli, dass der Gemeinderat keine Zeit verlieren wolle. «Ich bin zuversichtlich, dass wir das Bewilligungsverfahren bis Ende Jahr abschliessen und mit dem Bau Anfang 2024 starten können », so Häberli damals. Es sollte andersherauskommen.
Am Tag nach der Abstimmung reichte ein Galgener Stimmbürger beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde ein und verlangte darin eine Nachzählung. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, worauf der Beschwerdeführer das Bundesgericht anrief. Dieses kam am 18. Februar dieses Jahres zum gleichen Schluss. Somit konnte die Gemeinde Galgenen das Baubewilligungsverfahren an die Hand nehmen und das Baugesuch jetzt – in der jüngsten Ausgabe des Amtsblatts – publizieren.
Nachhaltige Investition
Das Projekt besteht aus einem zweistöckigen Holzbau, der 24 Personen, eventuell auch mehr, Wohnraum bieten soll. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Unterkunft bei einer künftigen Entlastung der Situation im Asylbereich auch anderweitig genutzt werden könnte, beispielsweise für schulische Belange oder für Vereine. Der Gemeinderat sprach denn auch in der Abstimmungsbroschüre von einer nachhaltigen Investition.