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Nuolen
15.08.2025
16.08.2025 13:08 Uhr

Nuolen: War der Kauf des Patreshauses rechtens?

Das Patreshaus soll ab 2025 baulich angepasst und umgenutzt werden.
Das Patreshaus soll ab 2025 baulich angepasst und umgenutzt werden. Bild: Johanna Mächler
Den Kauf des Patreshauses in Nuolen hat die Regierung ins Finanzvermögen getätigt. Mit der heutigen Nutzung als Asylunterkunft stellt sich laut Adrian Oberlin nun aber die Frage der «demokratischen Legitimation».

Im September 2022 kaufte der Kanton das Patreshaus in Nuolen für 5,25 Mio. Fr. Dieser Kauf tätigte die Regierung ins Finanzvermögen. Bedeutet: Die Regierung brauchte dafür keine Zustimmung des Kantonsrats. Anfangs hiess es, die Räumlichkeiten des Hauses würden später von der Gemeinde Wangen gemietet.

Nun ist aber klar: Das Patreshaus soll künftig der BSZ Stiftung für die Betreuung von Menschen mit herausforderndem Verhalten zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin aber wird das Patreshaus zur temporären Asylunterkunft des Kantons umgenutzt.

 

«Ich glaube, es wäre richtig, wenn die Regierung den Kauf des Patreshauses noch in den Kantonsrat bringt.»
Adrian Oberlin, Alt-Kantonsrat und Alt-Gemeindepräsident von Wangen

«Liegenschaft muss umklassifiziert werden»

Für Adrian Oberlin, Alt-Kantonsratspräsident (SVP) und Alt-Gemeindepräsident von Wangen, stellt sich seither die Frage, ob der Kauf rechtens ist. «Die jetzige und auch später angedachte Nutzung hat mit dem Finanzvermögen nichts zu tun», ist Oberlin überzeugt.

Er habe «als interessierter Bürger» dazu ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, wie er auf Anfrage ausführt. Nationalrat und Rechtsanwalt Rémy Wyssmann (SVP, Solothurn) kommt in diesem Gutachten zum Schluss, dass die Liegenschaft bereits jetzt zu Verwaltungsvermögen umklassifiziert werden müsse. 

Hat Wyssmann mit seiner Einschätzung der Situation recht, würde dies einen neue Debatte im Kantonsrat eröffnen.

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Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24