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Wolf rechtswidrig getötet

Musste sterben, ohne dass eine Bewilligung vorlag: der Wolf im Schilstal.
Musste sterben, ohne dass eine Bewilligung vorlag: der Wolf im Schilstal. Bild: Symbolbild: Pixabay
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den von den St. Galler Behörden bewilligten Abschuss zweier Wölfe gutgeheissen.

Laut dem Bundesgericht ist die Abschussbewilligung rechtswidrig. Es hat eine Beschwerde der Naturschutzorganisation «Pro Natura» gutgeheissen. Hintergrund ist Vorfall im November 2023. Bei einem Wolfsriss wurden damals acht Schafe getötet. Danach hatten die St. Galler Behörden die Abschussbewilligung erteilt.

Dabei haben sie sich laut Urteil aber nicht an die gültigen Richtlinien gehalten. So hätten die Behörden nach dem Riss etwa nicht ausreichend geprüft, ob der Herdenschutz vor Ort ausreichend war.

Unvollständige Dokumente

Die Dokumente für den Abschuss seien unvollständig und unzureichend gewesen. Es geht dabei um ein Wolfspaar, das im Schils- und Weisstannental unterwegs ist.

tre