Die Kulturkommission des Kantons Schwyz unterstützt Kunstschaffende mit Werkbeiträgen. Diese ermöglichen es, sich vertieft einem künstlerischen Vorhaben zu widmen. Gefördert werden innovative und eigenständige Projekte.
Bewerben können sich Kulturschaffende mit nachweisbarer Leistung, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton wohnen oder eng mit ihm verbunden sind. Gruppen sind zugelassen, wenn ihr Hauptarbeitsort im Kanton liegt.
Unabhängige Fachjurys beurteilen die Qualität und das Potenzial der Bewerbungen. Beiträge für Erstausbildungen, Aufführungen oder laufende Projekte sind ausgeschlossen. Insgesamt stehen maximal 100 000 Franken zur Verfügung.