Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen hat der Regierungsrat heute weiterführende kantonale Massnahmen beschlossen, welche er per Freitag, 16. Oktober, in Kraft setzt. Ab Freitag gelten im Kanton Schwyz grundsätzlich:
- Eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen;
- Eine Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann:
o an öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen;
o in Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen;
o in öffentlich zugänglichen Innenräumen, namentlich Verkaufslokalen, Postschalter, Kinos und Gotteshäuser.
Die Verordnung sieht Ausnahmen von der Maskentragepflicht vor.
Veranstaltungen im Fokus
Der Regierungsrat konzentriere sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt haben. Auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen will er verzichten, «da für diesen Bereich keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen vorliegen».
In einem Geschäft lautet die Maxime folgendermassen: «Abstände einhalten. Wenn das nicht möglich ist, muss eine Maske getragen werden», so Frau Landammann Petra Steimen-
Rickenbacher, Vorsteherin des Departements des Innern. Im Grossverteiler, in einer Papeterie oder im örtlichen Blumenladen gelten ab Ende der Woche also unterschiedliche Vorgaben betreffend der Anzahl zugelassener Personen, beziehungsweise der Maskenpflicht.
Erneut ein Todesfall
Aktuell verzeichnet der Kanton Schwyz 391 (Stand am Montag: 357) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen hat. Es hat einen weiteren Todesfall gegeben: Ein 87-Jähriger Mann konnte das Coronavirus nicht bekämpfen und verstarb.