Ein 24-jähriger Hilfsdachdecker stürzte vor fünf Jahren auf einer Baustelle in Tuggen acht Meter in die Tiefe. Das Bezirksgericht verurteilte den Geschäftsführer und den Vorarbeiter der Firma wegen vorsätzlicher Gefährdung durch Verletzung der Bauvorschriften zu Geldstrafen und Bussen. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Schuldspruch, hob jedoch die Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf. Die Geldstrafen wurden leicht reduziert. Da das Urteil angefochten wurde, entscheidet nun das Bundesgericht über den Fall.
Tuggen
01.02.2025
Tuggner Arbeitsunfall vor Bundesgericht

Corona-Skeptiker haben am Bundesgericht eine erneute Abfuhr erhalten.
Bild:
Keystone
Nach einem Acht-Meter-Sturz eines Hilfsdachdeckers von einem Dach wurden der Inhaber und ein Vorarbeiter einer Dachdeckerfirma verurteilt.
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