Eine Postautochauffeurin kollidierte im September 2021 in einem Kreisel bei Lachen seitlich mit einem Auto. Einen Strafbefehl wegen ungenügendem Rechtsfahren akzeptierte die Postautolenkerin nicht und zog den Fall weiter. Das Bezirksgericht March sprach sie allerdings schuldig.
Ungenügendes Rechtsfahren nicht bewiesen
Schliesslich erhielt sie vor Kantonsgericht recht. Dieses hiess die Beschwerde der Fahrerin gut, hob das Urteil auf und sprach sie frei. Der Einzelrichter sei aufgrund nicht erstellter Annahmen zum Schuldspruch gekommen, so die Begründung. Es sei nicht erwiesen, dass die Fahrerin den Kreisel mit dem Gelenkbus befahren konnte, ohne auf die innere Fahrspur zu gelangen. Sie erhält zudem eine Gesamtentschäidung von 5000 Franken. Die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates.