Ein Priester, der seit 2023 in Siebnen tätig ist, wurde wegen eines Vorfalls im Jahr 2022 rechtskräftig wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt, wie der «March-Anzeiger» in der Ausgabe vom Montag berichtet. Der Pater hatte im Kanton Aargau während eines Streits eine Kirchenpflegerin gepackt und geschubst, woraufhin diese sich das Schlüsselbein brach.
Eine Kommunikationspanne
Obwohl das Bistum Chur zunächst mitteilte, es sei gegen den Strafbefehl Rekurs eingelegt worden, stellte sich nun heraus, dass dies nicht der Fall war und der Strafbefehl seit einiger Zeit rechtskräftig ist. Laut dem Bistum habe es Missverständnisse in der Kommunikation gegeben.
Die Anstellung des Paters sei auf Grundlage einer Unbedenklichkeitserklärung des Ordens erfolgt, die damals aufgrund von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten sowie der Annahme, der Fall sei abgeschlossen, ausgestellt wurde, wie es weiter heisst. Diese Erklärung wurde ein Jahr später nicht erneut angefordert, «da dafür das Einverständnis des Ordensoberen genügte», erklärte Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums Chur, gegenüber dem «March-Anzeiger».
Unter Beobachtung
Der Diözesanbischof stehe in engem Austausch mit der Pfarreileitung und den Behörden. Der betroffene Pater habe in den vergangenen zwei Jahren einwandfrei gearbeitet. Dennoch soll er sich nun einem forensischen Assessment unterziehen, um «seine Persönlichkeit, seinen Charakter und seine Eignung für das pastorale Wirken» zu prüfen.