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Siebnen
17.12.2024

Priester muss sich nun «Assessment» unterziehen

Bild: archiv
Ein mitarbeitender Priester hat wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten einen Strafbefehl kassiert. Entgegen der Mitteilung des Bistums Chur wurde gegen diesen kein Rekurs eingereicht.

Ein Priester, der seit 2023 in Siebnen tätig ist, wurde wegen eines Vorfalls im Jahr 2022 rechtskräftig wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt, wie der «March-Anzeiger» in der Ausgabe vom Montag berichtet. Der Pater hatte im Kanton Aargau während eines Streits eine Kirchenpflegerin gepackt und geschubst, woraufhin diese sich das Schlüsselbein brach.

Eine Kommunikationspanne

Obwohl das Bistum Chur zunächst mitteilte, es sei gegen den Strafbefehl Rekurs eingelegt worden, stellte sich nun heraus, dass dies nicht der Fall war und der Strafbefehl seit einiger Zeit rechtskräftig ist. Laut dem Bistum habe es Missverständnisse in der Kommunikation gegeben.

Die Anstellung des Paters sei auf Grundlage einer Unbedenklichkeitserklärung des Ordens erfolgt, die damals aufgrund von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten sowie der Annahme, der Fall sei abgeschlossen, ausgestellt wurde, wie es weiter heisst. Diese Erklärung wurde ein Jahr später nicht erneut angefordert, «da dafür das Einverständnis des Ordensoberen genügte», erklärte Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums Chur, gegenüber dem «March-Anzeiger».

Unter Beobachtung

Der Diözesanbischof stehe in engem Austausch mit der Pfarreileitung und den Behörden. Der betroffene Pater habe in den vergangenen zwei Jahren einwandfrei gearbeitet. Dennoch soll er sich nun einem forensischen Assessment unterziehen, um «seine Persönlichkeit, seinen Charakter und seine Eignung für das pastorale Wirken» zu prüfen. 

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 16. Dezember 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24