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Siebnen
14.12.2024
15.12.2024 13:03 Uhr

Siebner Pater wegen Handgemenge verurteilt

Bild: archiv
Ein in Siebnen als mitarbeitender Priester tätiger Pater hat in seiner früheren Pfarrei im Kanton Aargau eine kirchliche Mitarbeiterin tätlich angegangen. Trotz Strafbefehl arbeitet er weiter.

Ein Pater aus dem Orden der Dominikaner, der aktuell als mitarbeitender Priester in Siebnen tätig ist, soll in seiner früheren Pfarrei im Aargau eine Frau tätlich angegriffen haben, wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben. Laut einem Strafbefehl kam es nach einem Streit zu einem Handgemenge, bei dem die Frau gegen eine Wand prallte und sich das Schlüsselbein brach. Der Pater erhielt wegen einfacher Körperverletzung eine bedingte Geldstrafe, eine Busse sowie eine Schadenersatzforderung. Die Verurteilung ist  rechtskräftig, wie Recherchen des News-Portals «kath.ch» zeigen.

Was wusste das Bistum Chur?

Das Bistum Chur erklärt in einer knappen Medienmitteilung, dass bei der Beauftragung 2023 keine Hinweise auf ein Verfahren vorlagen. Eine Unbedenklichkeitserklärung und ein aktueller Strafregisterauszug lagen vor. Vom Vorfall wusste jedoch das Bistum Basel, das den Pater nach dem Vorfall 2022 aus dem Dienst entliess. Warum das Bistum Chur ihn dennoch als Seelsorger zulies, bleibt unklar. Aktuell prüft das Ordinariat Chur das weitere Vorgehen. Weder die Kirchgemeinde Siebnen, der mitarbeitende Priester, der Pfarrer noch das Kirchenratspräsidium waren bislang für eine Stellungnahme zu erreichen. 

In der älteren Version des Artikels stand, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. Da gemäss kath.ch die Einsprachefrist von zehn Tagen längst verstrichen ist, gilt der Strafbefehl seit einigen Wochen als rechtskräftig. 

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 13. Dezember 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Martin Risch, Redaktor March24 & Höfe24