Während der Covid-Pandemie war kein Publikum im Schwyzer Kantonsratssaal zugelassen. Die Sessionen wurden deswegen live im Internet übertragen. Eine gesetzliche Grundlage dazu gab es aber nicht.
Regierungsrat war dagegen
Weil eine Mehrheit der Fraktionen Übertragungen einführen möchte, schuf der Kantonsrat mit einer Teilrevision seiner Geschäftsordnung eine gesetzliche Grundlage dazu. Der Regierungsrat lehnte den Live-Stream wegen den Kosten ab und weil er befürchtete, dass die Übertragung den Charakter der Debatten negativ beeinflussen wird.
Bevölkerung ist dafür
Die Vorlage wurde von den Stimmberechtigten am Sonntag aber mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,9 Prozent (24'182 zu 22'432 Stimmen) gutgeheissen. Abgestimmt werden musste, weil die Zustimmung im Kantonsrat unter 75 Prozent gelegen hatte. Die Stimmbeteiligung betrug 43,97 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Zweite Änderung war unumstritten
Die Vorlage enthielt noch eine zweite, unbestrittene Neuerung. Weil sich in der Coronapandemie gezeigt hatte, dass der Parlamentsbetrieb für ausserordentliche Lagen nicht vorbereitet war, erhält die Parlamentsleitung mit der Änderung der Geschäftsordnung ausdrücklich die Kompetenz, Schutzmassnahmen oder Zutrittsbeschränkungen zu verfügen.