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Kanton
11.04.2024
11.04.2024 09:00 Uhr

So wirklich die Wahl haben wir bei diesen Wahlen nicht

Achtung – es dürfen jeweils nur so viele Kreuzchen gesetzt werden, wie Sitze zu vergeben sind.
Achtung – es dürfen jeweils nur so viele Kreuzchen gesetzt werden, wie Sitze zu vergeben sind. Bild: Andreas Knobel, Redaktion March24 & Höfe24
Am Sonntag wählen wir unsere Bezirks- und Gemeindebehörden. Einige Sitze sind zwar hart umkämpft, die meisten aber sind systembedingt längst gebucht. Raum für Proteststimmen gibts schon gar nicht.

Keine Behörde hat einen so direkten Einfluss auf unser Leben wie die Gemeinde- und Bezirksräte. Genau diese gilt es am Sonntag im Kanton Schwyz zu bestimmen. Eine wirkliche Wahl haben wir dabei aber meist nicht. Viele der amtlichen Wahlzettel sind Einheitslisten. Man kann also bei den einzelnen Kandidierenden lediglich ein Kreuz setzen oder eben nicht – als einzige «Protestform». Eine missliebige Person zu streichen und allenfalls einen anderen Namen hinzuschreiben, ist nicht erlaubt.

Eine einzige Stimme reicht schon

Eine Abwahl ist schon gar nicht möglich, wenn gleich viele Kandidierende aufgeführt wie Sitze zu vergeben sind. Da hilft auch das Absolute Mehr nichts. Denn die Stimmen der nicht «Angekreuzten» werden für diese künstliche Hürde nicht angerechnet. Die Gemeindepräsidenten etwa – davon wird es in Ausserschwyz übrigens drei neue geben – werden allesamt nicht angegriffen. Deshalb würde selbst eine einzige Stimme zur Wahl reichen.

Und dort, wo es tatsächlich Kampfwahlen gibt, muss man aufpassen, dass man nicht mehr Kandidierende ankreuzt, als Sitze zu vergeben sind – sonst sind alle diese Stimmen ungültig, und zum Absoluten Mehr zählen sie auch nicht.

Andreas Knobel, Redaktion March24 & Höfe24