Das Konfirmandenlager 2023 der reformierten Kirchgemeinde March (Untermarch/Lachen) zog eine nicht vorhersehbare Wirkung nach sich. Gegenüber einem Teil der Lagerleitung wurde Ende 2023 der Vorwurf erhoben, unerlaubt Fotos gemacht zu haben. Die betroffenen Jugendlichen seien mit Aufnahmen, die von ihnen gemacht worden seien, nicht einverstanden gewesen (wir berichteten).
Der Kirchgemeinderat toleriert als Behörde keinerlei «Grenzverletzung der persönlichen Integrität» und ordnete deshalb umgehend eine Untersuchung an. Ebenso veranlasste der Kirchgemeinderat – bei aller Unschuldsvermutung des betreffenden Mitarbeiters – diesen per sofort freizustellen, und zwar so, lange bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
Kirchgemeinde-Mitarbeiter darf zurückkommen
Zwei orts- und organisations-unabhängige Juristinnen führten Gespräche, dies sowohl mit Jugendlichen als auch mit Erwachsenen, die in irgendeiner Weise mit dem Lager verbunden waren. Daraus ging schliesslich hervor, dass kein Straftatbestand vorliegt. Dass im betreffenden Hallenbad ein Foto- und Video-Verbot bestand, das durch den Bademeister aufgehoben worden war, kann zwar unterschiedlich beurteilt werden. «Es ändert aber nichts an der Tatsache: Die Fotos oder auch das Verhalten der Betroffenen rechtfertigen eine Klage nicht», schreibt der Kirchgemeinderat, für den die Sache damit gegessen ist.
Auf der Basis dieser Erkenntnisse werde der Mitarbeiter wieder mit Aufträgen der Kirchgemeinde betraut, heisst es weiter.