Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Reichenburg
07.11.2023
07.11.2023 15:29 Uhr

Glockengeläut ist «Alltagslärm»

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zVg
Der Glockenklang einer Kirche wird dem sogenannten «Alltagslärm» zugeordnet. Darum ist die Gemeinde zuständig, wenn es zu solchen Lärmklagen kommt, wie das jüngste Beispiel in Reichenburg zeigt.

Die Pluralinitiative in Reichenburg, die das Kirchengeläut gesetzlich festschreiben will, ist zustande gekommen und vom Gemeinderat für gültig erklärt worden. Wird keine Beschwerdedagegen erhoben, kann die Initiative in der Frühlingsgemeinde für die Urnenabstimmung vorgelegt werden. Derweil läuft parallel die Behandlung der Immissionsanzeige eines Nachbarn, der sich vom Kirchengeläut übermässig gestört fühlt. Die Regierung hat die Gemeinde für zuständig erklärt, weil Kirchengeläut «Alltagslärm» sei.

Du willst mehr wissen?

Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 7. November 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Immer auf dem neuesten Stand

Mit unserem Newsletter erfährst du regelmässig Aktuelles aus der Region.
Jetzt den Newsletter bestellen.

Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24