Per 1. Januar 2024 wird die Gemeinde Wollerau die operativen Aufgaben im Bereich der Unterbringung und der Betreuung der ihr von Bund und Kanton zugewiesenen Asylsuchenden wieder selbst übernehmen, wie sie gestern mitteilte. Die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Freienbach und die damit verbundene Abwicklung der Aufgaben durch die Nachbargemeinde werde auf diesen Zeitpunkt hin ausser Kraft gesetzt.
«Nähe zu den Klienten verstärken»
Die Gemeinde Wollerau werde die die ihr zugewiesenen Asylsuchenden künftig mit den bestehenden Mitarbeitenden der Abteilung Gesellschaft betreuen. Die Gemeinde erhoffe sich, «durch die Nähe zu den Klientinnen und Klienten den Integrationsprozess verstärken zu können».