Das Beispiel des sechsjährigen Mädchens aus Wädenswil könnte sich auch im Kanton Schwyz abgespielt haben. Wie verschiedene Zeitungen schrieben, befanden die Eltern den Schulweg von 1300 Metern als zu lang. Sie beriefen sich auf den in der Verfassung verankerten «Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg» und klagten – jedoch vergebens.
Schulweg zumutbar
Das entsprechende Verwaltungsgericht erklärte unter anderem, dass selbst wenn die Kleine mit nur 3 km/h gehe, sie ihr Daheim in 26 Minuten erreiche. So bleibe genug Zeit für das Mittagessen. In die Bewertung einbezogen wurden Beschaffenheit, Höhendifferenz und Gefährlichkeit des Weges, aber auch das Alter und die Konstitution des Kindes.
Bis 2,5 km zu Fuss – auch für kurze Beine
Im Kanton Schwyz ordnet das Amt für Volksschulen und Sport in seiner Wegweisung auch den Schulweg ein. Da ist zu lesen (und man reibt sich vielleicht die Augen): «Kommen keine zusätzlichen Erschwernisse hinzu, wie bedeutende Höhenunterschiede, besonders steile Partien, so gelten rund 2,5 km oder eine halbe Stunde Fussmarsch in jedem Fall als zumutbar, auch für Kinder im Kindergartenalter.»