«Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts Schlimmeres als ein Selbstunfall passiert ist», führte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift aus und machte damit deutlich, wie fahrlässig das Verhalten der vier jungen Beschuldigten war.
Es sollte wohl ein gemütlicher Sonntag werden, an dem die vier Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren ihrem
Hobby – dem Autofahren – frönen wollten. So fuhren sie im Oktober 2018 von Siebnen ins Wägital, wobei jeder selbst am Steuer sass und sie daher stets hintereinanderfuhren.
Nicht gefahrenlos überholt
In Vorderthal überholte dann der Vorderste von ihnen, ein 19-jähriger Reichenburger, einen Personenwagen und mindestens zwei weitere Autos. Dabei konnte er aufgrund der Kurve die nötige Strecke, um zu überholen, nicht überblicken und somit nicht sicherstellen, dass sein Überholmanöver gefahrenlos durchführbar ist.
In der Folge schlossen sich seine drei Freunde diesem Manöver an, wobei alle Beschuldigten statt der erlaubten 50 km/h mit bisweilen 90 km/h fuhren und zudem den nötigen Abstand zum vorderen Auto nicht einhielten.
Damit nicht genug: Auf dem Rückweg nach Siebnen kam wiederum der 19-jährige Reichenburger wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit in einer Kurve ins Schleudern, kollidierte dann mit einem Zaun und kam schliesslich nach 73 Metern zum Stillstand. Dabei verursachte er einen Sachschaden von 3000 Franken; das Auto, das seinem Vater gehörte, erlitt Totalschaden. (yas)
Ausführlicher Bericht in der Ausgabe vom Dienstag, 26. Mai.