Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
26.05.2020

Verkehrsrowdy muss ins Gefängnis

Das Bezirksgericht March verurteile 2018 den Verkehrsrowdy zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.  (Bild Unsplash)
Das Bezirksgericht March verurteile 2018 den Verkehrsrowdy zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. (Bild Unsplash) Bild: Unsplash
Das Kantonsgericht hat im Berufungsverfahren einen Entscheid des Bezirksgerichts March gestützt.

von Ruggero Vercellone

Der Lenker eines silberfarbenen BMW mit italienischen Kontrollschildern hatte es am 16. Juli 2017 sehr ­eilig auf der A3 zwischen Bilten und Wädenswil. Leicht alkoholisiert und noch mit Spuren des vortägigen ­Kokainkonsums im Blut überholte er vorerst rechts auf dem Pannenstreifen mit rund 140 km/h mindestens 20 vor ihm fahrende Personenwagen. ­

Kurze Zeit später überholte er auf einer Slalomfahrt weitere rund zehn vor ihm versetzt fahrende Fahrzeuge. Kurz
danach befuhr er mit rund 170 km/h erneut den Pannenstreifen, um wieder­um rund 20 Fahrzeuge zu überholen. Zwei weitere Fahrzeuge überholte er schliesslich erneut rechts.

Von zwei Polizeibeamten gefilmt
Die rowdyhaften Überholmanöver wurden von Zeugen beobachtet und zum Teil durch zwei Polizeibeamte auch gefilmt. Der Lenker wurde verhaftet und für 37 Tage in Untersuchungshaft gesetzt.

Das Bezirksgericht March verurteile 2018 den Verkehrsrowdy zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Sechs Monate davon muss er absitzen. Die Probezeit für den bedingt ausgesprochenen Teil der Freiheitsstrafe setzte das Bezirksgericht March auf drei Jahre.

Zudem brummte das Gericht dem Mann eine Busse von 100 Franken auf und widerrief eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 1350 Franken. Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, Verfahrenskosten im Umfang von rund 28 000 Franken zu bezahlen.

 

Ausführlicher Bericht in der Ausgabe vom Dienstag, 26. April.

Noch kein Abo?

Ruggero Vercellone