Für das zuständige Departement des Innern ist nach wie vor die demografische Entwicklung massgebend für die Bedarfsplanung von Alters- und Pflegeheimplätzen. Dies schreibt Frau Landammann Petra Steimen- Rickenbacher in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Kantonsrat Manuel Mächler (SVP, Schübelbach).
Nur zu 90,7 Prozent ausgelastet
Mächler berief sich auf die von Statistik Luzern (Lustat) publizierten Angaben zu den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Schwyz. Darin heisst es, dass die Schwyzer Institutionen im Jahr 2020 nur zu 90,7 Prozent ausgelastet waren. Dadurch seien die meisten Heime nicht wirtschaftlich und müssten auf die Steuerzahler zurückgreifen, um «die durch Überkapazität verursachten Verluste zu decken», so der Schübelbachner Kantonsrat. Nicht berücksichtigt seien zudem die Veränderungen in der Langzeitpflege, die möglicherweise durch die Pandemie verursacht würden. Deshalb wollte er von der Regierung wissen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Bedarfsplanung anzupassen.