Das Besuchsverbot in den Spitälern, Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen wird per 18. Mai gelockert. Die Aufhebung des generellen kantonalen Besuchsverbots in den Schwyzer Institutionen setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept vorhanden sein muss.
Die konkreten Regelungen müssen von den Institutionen selbst erarbeitet und an die räumlichen Voraussetzungen angepasst werden. Die Regelungen liegen im Verantwortungsbereich der Institutionen.
Im Kanton Schwyz sind aktuell 306 bestätigte Fälle registriert. Insgesamt sind im Kanton Schwyz 23 Personen an den Folgen von COVID-19 verstorben.