von Johanna Mächler
Mit grosser Aufmerksamkeit nehmen auch Mitarbeitende von katholischen und reformierten Kirchgemeinden die aktuelle Entwicklung rund um Corona wahr. «Nach den Pressekonferenzen des Bundes informiert uns anschliessend die Bistumsleitung», erklärt Urs Zihlmann, Priester in Freienbach. Dabei werde eine Art Betrachtung der Situation vorgenommen mit Blick auf künftige Optionen. «Zurzeit ist so viel klar, dass das Versammlungsverbot bis zum 8. Juni gilt. Nicht mehr als fünf Personen sollen zusammenkommen.» Gerecht? «Wir akzeptieren es»
Mit diesen Vorgaben leben die Kirchgemeinden und religiösen Gemeinschaften seit der Verhängung des Lockdowns am 16. März. Während nun verschiedene Lockerungen im Gewerbe eingetreten sind, dürfen aber nach wie vor keine Gottesdienste gehalten werden. Das findet Zihlmann allerdings nicht gerecht, «aber wir müssen jetzt damit leben», sagt er.
Nicht einfach, aber machbar
In diesen Tagen künden Deutschland und Österreich Lockerungen für kirchliche und religiöse Versammlungen an. Diese zu lockern, sei nicht einfach, aber natürlich machbar, präzisiert Urs Zihlmann. Er beruft sich dabei auf ein Schreiben der Schweizer Bischofskonferenz an den Bund.
Die Bischöfe haben ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das der schrittweisen Lockerung entsprechen soll. So konnte erwirkt werden, dass seit dem 27. April wieder erlaubt ist, Beerdigungen im kleinen Familienkreis zu halten.
Viele Abklärungen
Das Schutzkonzept der Bischöfe geht sehr weit und regelt auch das Verhalten vor, während und nach dem Gottesdienst. Konkrete Abklärungen wurden auch für Personen erarbeitet, die dem Gottesdienst aus Krankheits- oder Altersgründen fern bleiben müssen.
«Bereits heute sind unsere Kirchen mit dem Konzept betraut und können sich auf den 8. Juni vorbereiten», erklärt Zihlmann. «Wir sind uns der Problematik sehr bewusst, weil viele Gläubige älter und somit eigentlich Risikopatienten sind. Doch wir sind zuversichtlich, gute Lösungen anbieten zu können.»