von Nina Gubler
Auch heuer werden wir vor dem alljährlichen Ausfüllen der Steuererklärung nicht verschont. Doch aufgrund der Corona-Krise wurde die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung auf den 31. Mai verschoben.
Die provisorischen Steuerrechnungen erleiden keine Verzögerung und würden wie üblich versandt. Jedoch wurde die Zahlungsfrist für die kantonalen Steuern auf 120 Tage verlängert. Zudem werden für die Zeit vom 24. März 2020 bis 31. Dezember 2020 auf Steuerforderungen keine Verzugszinsen erhoben. Ausgenommen sind bereits in Betreibung gesetzte Steuerforderungen.
Belastete Familien unterstützen
«Mit dieser Massnahme unterstützt der Regierungsrat die aufgrund der aussergewöhnlichen Lage stark belasteten Familien, Einzelpersonen sowie die berufsmässigen Steuervertreter», weiss Markus Kempf von den Zentralen Diensten beim Schwyzer Amt für Finanzen. Zudem werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.
Weniger Steuererklärungen
«Bisher sind rund 10 Prozent weniger Steuererklärungen natürlicher Personen gegenüber dem Vorjahr eingegangen», teilt Kempf mit. Damit sei aber aufgrund der generellen Fristerstreckung zu rechnen gewesen.