Am 20. März hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen.
Der Bundesrat habe diese Massnahmen ergänzt, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung des Bundes. Die speziellen Massnahmen seien in einer Verordnung (COVID-Verordnung Kultur) geregelt, welche auf zwei Monate befristet ist.
Eine erste Tranche von 280 Millionen Franken
Der Bund stellt zur Finanzierung der ergänzenden Massnahmen eine erste Tranche von 280 Millionen Franken zur Verfügung, die in drei Kategorien aufgeteilt wird:
- Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (100 Mio. CHF) und Kulturschaffende (25 Mio. Franken)
- Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende (145 Mio. CHF)
- Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich (10 Mio. CHF)
Die Richtlinien zur Umsetzung seien in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden. Sie stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen beziehungsweise dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden.
Weitere Informationen sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur aufgeführt.