Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
08.07.2021
08.07.2021 17:50 Uhr

Härtefallanträge können noch bis Ende Monat eingereicht werden

Restaurants mussten lange geschlossen haben. Im Bild das Restaurant Kappelle in Lachen.
Restaurants mussten lange geschlossen haben. Im Bild das Restaurant Kappelle in Lachen. Bild: Franz Feldmann
Härtefallgelder stehen Unternehmen zu, die aufgrund behördlicher Anordnung seit dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage schliessen mussten. Hinzu kommen solche, die einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent im Jahr 2020 oder während der letzten 12 Monate ausweisen.

Bund und Kanton unterstützen Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie als Härtefall gelten. Nicht rückzahlbare Beiträge können Unternehmen gewährt werden, die besonders von der Covid-19-Pandemie betroffen sind. 

Härtefallanträge können noch bis spätestens 31. Juli elektronisch eingereicht werden. Anschliessend endet im Kanton Schwyz das Härtefallprogramm.

Die detaillierten Anforderungen (Gründungsdatum, Firmensitz, Mindestumsatz usw.) sowie die Berechnungsgrundlage für die Härtefallbeiträge sind unter www.sz.ch/haertefall abrufbar.

 

Redaktion March24 und Höfe24