Es zischt und kracht im Tunnel Schindellegi. Nicht etwa, weil die Autos zu schnell durchrauschen, die bevorzugen nämlich zurzeit eine Vorbeifahrt im Schritttempo. Viel mehr hört man, dass bei der Komplettsanierung des bald 50-jährigen Tunnels mit schwerem Gerät aufgefahren wird. Seit die Trennwände zwischen den einzelnen Spuren abmontiert werden konnten, führt der Verkehr nun im Gegenverkehr durch die westliche Röhre. Mit etwas Vorsicht ist die Durchfahrt kein Problem. Weiterhin ist auch festzustellen, dass sich der Arbeits- und Ausflugsverkehr nur vereinzelt zurückstaut, obwohl lediglich eine Tunnelröhre zur Verfügung steht und der Bypass vom Dorf her gesperrt ist.
Ortsdurchfahrt Schindellegi: freie Fahrt – keine Probleme

Leute lieber ins Dorf lassen
Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern ist wohl auch aufgefallen, dass die Signalisation an den Dorfeingängen geändert hat. Die Tafeln «Allgemeines Fahrverbot mit Zubringer gestattet», sind zurzeit mit schwarzen Säcken abgedeckt. Heisst das, es herrscht wieder freie Fahrt durch Schindellegi, auf die Gefahr hin, dass die Dorfdurchfahrten als Schleichweg benutzt werden?
Ja, das heisst es. Schindellegi befindet sich nämlich im Dilemma: Wenn wie zu Beginn der Arbeiten nur Zubringerdienst erlaubt ist, trauen sich viele nicht mehr ins Dorf. Gibts keine Einschränkungen, folgen Reklamationen wegen des Verkehrs, der sich einen Ausweg aus der Tunnelbaustelle sucht.
Die Gemeinde Feusisberg hat sich nun entschieden, dem Verkehr freien Lauf zu lassen. Juristisch ist dies jedoch gar nicht so einfach, wie eine Ausschreibung im Amtsblatt zeigt. Der Gemeinderat hat dem Tiefbauamt beantragt, das Verbot wieder aufzuheben. Dies sei versuchsweise für 60 Tage ohne Ausschreibung möglich, erklärte anfangs Mai Andreas Uhr als Projektleiter der Abteilung Kunstbauten im kantonalen Tiefbauamt. Diese zwei Monate seien nun abgelaufen, weshalb die Aufhebung wieder im Amtsblatt publiziert werden musste. Bestand hat diese Anordnung aber auch nur bis Ende Oktober diesen Jahres, weil bis dahin die Arbeiten am Tunnel ohnehin beendet sein sollten. Hinfällig wird die Verfügung auch zwischen Mai und Juli nächsten Jahres, weil dann die Belagsarbeiten ausgeführt werden sollten.
Signalisation wird angepasst
Kümmern muss diese amtlichen Anordnungen Otto-Normal-Fahrer eigentlich nicht – für ihn ändert sich ja nichts, er darf wie vor Baubeginn ins Dorf fahren. Die entsprechenden abgedeckten Verbotstafeln an der Einsiedlerstrasse (von Richtung Chaltenboden), an der Schulhausstrasse (vom Kreisel her), sowie an der Dorfstrasse (vom «Adler» her) wurden lediglich nicht bereits abgeräumt, weil die 20-tägige Einsprachefrist gilt.
Immer noch abgeklebt hingegen ist die Richtung Dorf weisende Einfahrt auf der grossen Tafel über der H8 auf Höhe der Tankstelle.

Mit dem Ende der Einsprachefrist wird dann wohl auch dies bereinigt.
Bleibt die Frage, ob all die Tafeln und Verfügungen überhaupt einen Einfluss auf die Verkehrsteilnehmer hatten und haben? «Doch, sehr wohl», meint Andreas Uhr. In der ersten Woche nach dem Durchfahrtsverbot habe die Polizei kontrolliert und auch gebüsst. Mit der aktuellen und wohl auch bald offiziellen Lösung sollten nun aber alle leben können. Es habe nach der Aufhebung des Verbots, so Projektleiter Uhr, gerade mal eine einzige Reklamation wegen des Schleichverkehrs gegeben.