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Musik, Kunst und Kultur
23.03.2020
23.03.2020 12:01 Uhr

Coronavirus lässt auch die Musik verstummen

Das OK Fest der Musik 2020 und die Vertreter der Trägervereine haben sich schweren Herzens dazu entschieden, den Anlass abzusagen. (Bild: Archiv)
Das OK Fest der Musik 2020 und die Vertreter der Trägervereine haben sich schweren Herzens dazu entschieden, den Anlass abzusagen. (Bild: Archiv)
Das «Fest der Musik 2020» vom 20. bis 24. Mai in Lachen und Altendorf wird endgültig abgesagt.

Erwartungsgemäss sagt nun auch das Organisationskomitee das «Fest der Musik 2020» ab, das vom 22. bis zum 24. Mai in Lachen und Altendorf hätte stattfinden sollen. Dies als Folge der rasanten Verbreitung des Coronavirus.

Aufgrund der bundesrätlichen Verordnung sind bekanntlich alle grösseren Veranstaltungen vorderhand untersagt. Die Gastvereine haben die Proben zur Vorbereitung für die Wettbewerbsvorträge bis auf weiteres sistiert. Das für die Blasmusikvereine wegweisende Festreglement besagt, dass die Partituren für das Aufgabenstück zwei Monate vor dem Festanlass zugestellt werden müssen. So hätten die Vereine zwei Monate Zeit für die Probenarbeit gehabt, aber das Versammlungsverbot verunmöglicht nun diese Proben. In den letzten Wochen haben zudem bereits viele Gastvereine von sich aus die Anmeldung für die Teilnahme wieder zurückgezogen.

Verschiebung nicht möglich

Eine Verschiebung des Festanlasses mit dem jetzigen Organisationsteam ist nach ersten internen Abklärungen nicht denkbar. Die Vorlaufzeit für ein nächstes Fest der Musik beträgt drei bis vier Jahre. Mit der Genehmigung des Festhandbuches in der vorliegenden Schlussversion können jedoch die Grundlagen für mögliche spätere Organisatoren zur Verfügung gestellt werden.

Das Organisationskomitee unter der Leitung von OK-Präsident Walter Stählin wird nun Verhandlungen mit denjenigen Festpartnern führen, mit denen bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen worden sind. Ziel ist es, dass zumindest sämtliche bereits einbezahlten Beiträge seitens der Gastvereine, die ebenfalls angefallenen Kosten für die Partituren der Aufgabenstücke der Blasmusikvereine sowie die eingegangenen Beträge der Festführer-Inserenten vollends zurückerstattet werden können.

red