Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Region
23.05.2021
20.05.2021 11:20 Uhr

Autofahrer fälschlicherweise verurteilt

Auf der A3 vor der Raststätte Fuchsberg kamen sich die beiden Autofahrer in die Quere.
Auf der A3 vor der Raststätte Fuchsberg kamen sich die beiden Autofahrer in die Quere. Bild: Claudio Pfister
Das Kantonsgericht korrigiert ein Urteil des Bezirksgerichts Höfe und spricht einen Autofahrer frei, der auf der Autobahn A3 bei Pfäffikon einen anderen Autolenker ausgebremst haben soll.

Ein Renault- und ein Audi-Fahrer gerieten am 17. April 2019 auf der Autobahn A3 in Pfäffikon in einen Konflikt, der zu einem Gerichtsfall vor dem Bezirksgericht Höfe führte. Dem Renault-Fahrer wurde vorgeworfen, er habe auf der Höhe der Autobahneinfahrt Pfäffikon in Fahrtrichtung Zürich auf dem zweiten Überholstreifen zweimal abrupt gebremst, um dem knapp hinter ihm fahrenden Audi-Lenker eine Lektion zu erteilen. Damit habe er eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen.

Danach habe der Audi-Fahrer auf den ersten Überholstreifen gewechselt und den Renault-Fahrer rechts überholt. Noch bevor der Überholvorgang abgeschlossen war, habe der Renault-Fahrer ebenfalls nach rechts gelenkt, wobei es bei Tempo 120 km/h zu einer Streifkollision zwischen Vorderfront und Heck der beiden Autos kam. Auch dies wurde als grobe Verkehrsregelverletzung taxiert.

Beide Autofahrer bogen hierauf in die Raststätte «Fuchsberg» ab. Dort stiegen sie aus ihren Fahrzeugen aus und warfen sich gegenseitig die Schuld zu. Der Renault-Fahrer begutachtete sein beschädigtes Fahrzeug, sagte dem Audi-Fahrer, er zeige ihn an, stieg wieder in sein Auto und fuhr wieder auf die Autobahn.

Dieses Verhalten beurteilte das Bezirksgericht Höfe als pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall und als Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Das Bezirksgericht Höfe bestrafte den Renault-Fahrer mit einer bedingten Geldstrafe von 14 400 Franken und mit einer Busse von 5100 Franken.

Das Kantonsgericht hat dieses Urteil nun aber aufgehoben und den Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen. Dem Renault-Fahrer wurde zudem eine Entschädigung von insgesamt 13 300 Franken zugesprochen. Die Verfahrenskosten von total rund 11 000 Franken trägt der Staat.

In seiner Urteilsbegründung zerzaust das Kantonsgericht das Urteil der Vorinstanz. Die Aussagen des Audi-Fahrers, der gegen seinen Kontrahenten eine Strafanzeige erstattet hatte, seien unglaubwürdig. Dem Renault-Fahrer könne nicht nachgewiesen werden, dass er die Bremsmanöver nicht doch verkehrsbedingt vorgenommen hatte, wie das seine Ehefrau unmissverständlich bestätigt hatte.

Zudem habe der Staatsanwalt den Beschuldigten mit «problematischen Fragestellungen» verunsichert. Auch könne nicht bewiesen werden, wer der beiden Kollisionsbeteiligten seinen Fahrstreifen verliess, und es bleibe völlig offen, auf welchem Fahrstreifen die Kollision stattfand.

Ruggero Vercellone, Bote der Urschweiz