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Lachen
04.03.2020

Lachen hat die teuersten Bootsplätze

Der Preisüberwacher lässt nicht locker: Er wollte von den Gemeinden am Zürichsee wissen, warum ihre Bootsplätze so teuer sind. Die Antworten stellen ihn nicht zufrieden.

von Patrizia Baumartner

Was selten ist, kostet, so das Sprichwort. Wenn die Unterschiede aber zu gross sind, greift der Preisüberwacher ein. Bereits letztes Jahr hat er sich mit den Preisen von Bootsanlegeplätzen befasst, die sich von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden. 

Zum Vergleich: Während in Romanshorn am Bodensee ein Bootsplatz auf dem Wasser zwischen 150 und 300 Franken jährlich kostet, werden für den gleichen Platz in Stäfa, Männedorf oder Kilchberg rund 1200 Franken fällig. Im Gemeindehafen in Lachen sind es sogar fast 1500 Franken. In der neuen Marktübersicht des Preisüberwachers heisst es: «Auch wenn man berücksichtigt, dass die Unterschiede zwischen den Dienstleistungen gross sein mögen, bleiben derart extreme Unterschiede erklärungsbedürftig.»

Private sind noch teurer

Diese Meinung wird rund um den Zürichsee nicht geteilt. Niemand will etwas von zu hohen Kosten wissen, so auch in Lachen: «Eine Preisreduktion wurde noch nie angeregt. Dies wahrscheinlich auch, weil die umliegenden, meist privaten Bootshäfen um einiges teurer sind als der gemeindeeigene Bootshafen», sagt Gemeindeschreiberin Petra Keller. Zudem stehe den Mietern seit der Sanierung der Bootsplätze im Jahr 2007 ein kostenloser Wasser- und Stromanschluss zur Verfügung.

Bei den Nassplätzen erhob der Preisüberwacher zudem den Anteil des Bootsplatztarifs, den die Gemeinden an den Kanton überweisen müssen. Diese Aufschlüsselung kann in vielen Fällen einen Teil der Preisunterschiede erklären. Allerdings muss Lachen gar nichts abgeben, in Bern oder St. Gallen jedoch machen die Gebühren des Kantons sogar 30 bis 50 Prozent des Tarifs aus.

Senkungen beantragen

Die letztjährige Rüge des Preisüberwachers hatte bereits eine kleine Wirkung: Männedorf und Horgen haben angekündigt, eine Gebührensenkung für die Warteliste vorzuschlagen. Die übrigen Gemeinden halten ihre Tarife für angemessen und sehen keine Senkung vor. Einzelne ziehen sogar eine Erhöhung in Betracht. Begründet wird dies hauptsächlich mit dem Argument, die Tarife müssten kosten-deckend sein, inklusive Unterhalt und Investitionen; Bootsplätze dürften nicht mit Steuergeldern finanziert werden.

Das letzte Wort bleibt beim Preisüberwacher. Das Gesetz sieht vor, dass er bei den Gemeinden explizit Gebührensenkungen beantragen kann. Ganz beliebig können die Gemeinden in Sachen Bootsplätze also nicht wirtschaften.

Patrizia Baumgartner