Die Lage rund um den Coronavirus bleibt angespannt: Am Freitag hatte der Bundesrat die Situation im Land als «besondere Lage» eingestuft. Damit verbunden wurde ein Verbot von Grossveranstaltungen in der Schweiz mit mehr als 1000 Personen ausgesprochen. Das soll bis Mitte März gelten. Die Kantone sind dabei in der Pflicht, Anlässe mit weniger als 1000 Personen zu überprüfen und das Risiko abzuschätzen.
Der Schwyzer Sonderstab Coronavirus hat entschieden, Anlässe für weniger als 1000 Personen nicht zu verbieten. Diese können bis auf weiteres durchgeführt werden. Dabei setzt der Sonderstab auf die Eigenverantwortung besonders in Bezug auf Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit.
Mehr dazu in den Ausgaben von «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom 2. März