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Kanton
01.05.2021
01.05.2021 14:15 Uhr

Bürgschaftsfonds erzielte Gewinn

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz erzielte 2020 einen Gewinn. Die Anzahl der bewilligten Gesuche ging leicht zurück. Das Gesamtvolumen der gewährten Bürgschaften beträgt 31,8 Millionen Franken.

Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Er eignet sich für interessierte Kreditnehmer aus dem Kanton Schwyz, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Die Geschäftsführung und Verwaltung wird von der SZKB wahrgenommen.

Rückgang der bewilligten Gesuche

Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte 2020 leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 51 (Vorjahr 56). Das Gesamtvolumen betrug 5,65 Mio. Franken (6,14 Mio. Fr.). 2020 wurden 12 (Vorjahr 15) Anträge für reine Bürgschaften, die in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von 2,1 Mio. Franken (Vorjahr 2,84 Mio. Fr.) bewilligt.

Ergänzende Bürgschaften wurden 39 (Vorjahr 41) mit einem Totalbetrag von 3,56 Mio. Franken (Vorjahr 3,3 Mio. Fr.) abgegeben, die zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt werden.

Jahresgewinn etwas kleiner

Der Jahresgewinn ging geringfügig auf 191'000 Franken zurück. Das Ergebnis war einerseits von einem tieferen Wertschriftenerfolg und andererseits von deutlich geringeren Wertberichtigungen auf Bürgschaften geprägt.

Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um 171'000 Franken auf 28,6 Mio. Franken erhöht. Stammkapital und Reserven (inklusive Jahresgewinn) betrugen per Ende Jahr 27,25 Mio. Franken (Vorjahr 27,06 Mio. Fr.).

Mit 10 Prozent Eigenkapital

In der Regel werden für die Finanzierung vonWohneigentum 20 Prozent Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer

bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10 Prozent der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Während der nächsten 20 Jahre ist der Bürgschaftsbetrag zurückzuzahlen.

Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1,5 Prozent. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.

Redaktion March24 & Höfe 24