Im letzten April überreichte die IG pro Feusisgarten dem Gemeinderat die Petition «rettet den Feusisgarten», die von 730 Personen unterzeichnet worden war. Darin wird der Gemeinderat aufgefordert, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz des äusseren Erscheinungsbildes des Feusisgartens und seiner Einbettung in die Landschaft zu ergreifen und beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme in das kantonale Schutzinventar zu stellen.
Gemeinderat mit klarem Urteil
«Nach einem Lokaltermin wurde vom Kanton ein entsprechendes Fachgutachten bei einem externen Beratungsbüro in Auftrag gegeben. Es hält fest, dass der Liegenschaft in geschichtlich-kultureller, kunsthistorischer und städtebaulicher Hinsicht ein erheblicher Zeugenwert zukomme», heisst es in der Medienmitteilung der Gemeinde.
Der Gemeinderat habe entschieden, eigene und unabhängige Gutachten in Auftrag zu geben. Im Ergebnis kommen die Experten zum Schluss, dass das ehemalige Kurhaus Feusisgarten die Kriterien für die Schutzwürdigkeit gemäss kantonalem Denkmalschutzgesetz erfüllt. Entsprechend empfehlen sie, die Liegenschaft unter Schutz zu stellen.
Aufgrund der eindeutigen Aussagen der Gutachten unterstützt der Gemeinderat eine Unterschutzstellung des Feusisgartens. Einer Delegation der IG pro Feusisgarten wurden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen kürzlich durch den Gemeinderat persönlich vorgestellt.
IG sehr zufrieden
Über das Fazit des Gemeinderats freut sich Siegfried Hettegger, Sprecher der IG Feusisgarten. «Das Gebäude ist in jeder Hinsicht schutzwürdig», betont er. In einer Medienmitteilung heisst es: «In raumplanerischer Hinsicht ist die geplante Überbauung nicht möglich.» Das Feusisgarten-Gebäude sei zwar renovierungsbedürftig, aber es seien keine Abbrüche notwendig – sogar das Dach könne repariert werden.
Da die Gemeinde Feusisberg dem Kanton empfehlen wird, den Feusisgarten unter Denkmalschutz zu stellen, bedeute dies auch, dass der «Feusisgarten vor dem Abbruch gerettet ist».