«Auf den ersten Blick erscheint die Nachricht bedeutsam, ist aber zum Glück eher ein Nebenbefund, ohne Konsequenzen für den Tierhalter und die Öffentlichkeit», schreibt Kantonstierarzt Andreas Ewy heute in einem Mail an die Medien. Tatsächlich erscheint der Fall gemäss seinen Ausführungen nicht so dramatisch zu sein, wie es sich zunächst anhört. Zwar wurde bei einer Routineuntersuchung anlässlich einer Notschlachtung bei einer Kuh aus einem Betrieb in Einsiedeln BSE festgestellt. Dabei habe es sich aber nicht um den infektiösen Erreger der klassischen BSE-Krankheit gehandelt, sondern eine atypische BSE-Form, die äusserst selten vorkommt und nur bei älteren Rindern spontan durch eine Genmutation auftritt. Sie wird entsprechend nicht durch Verfütterung von infektiösen, tierischen Produkten verursacht. Trotzdem wurde im Fall von Einsiedeln der Schlachttierkörper beschlagnahmt und bei der TMF in Bazenheid vernichtet. «Dank den Massnahmen der Bekämpfung gegen die klassische BSE hat zu keiner Zeit ein Risiko für Menschen bestanden», schreibt Ewy.
Mehr dazu in den Ausgaben von «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom 7. Februar