In der Nacht von Samstag auf Sonntag (27. März auf 28. März) werden die Uhren um 2:00 Uhr morgens eine Stunde vorgestellt auf 3:00 Uhr: Die Sommerzeit beginnt. Das bedeutet zwar anfänglich längere Dunkelheit am Morgen, dafür aber länger Tageslicht am Abend. Die Sommerzeit gilt bis am 31. Oktober 2021, dann wird wieder auf die Winterzeit umgestellt.
Abschaffung der Zeitumstellung
Nach wie vor ist eine mögliche Abschaffung der saisonal bedingten Zeitumstellung ein Thema politischer Diskussionen, insbesondere in den Nachbarstaaten, wie das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) am Dienstag mitteilte. Weder auf der Ebene der Europäischen Union (EU) noch von den Einzelstaaten seien bisher jedoch alle notwendigen Entscheide getroffen worden.
Denn eigentlich hätte diese Umstellung für die EU die letzte sein sollen. Jedenfalls für all die Staaten, welche die Sommerzeit als «einzige» Zeit festlegen wollen. Doch genau dort liegt das Problem. Damit sich nicht jeder Staat entweder für Winter- oder Sommerzeit entscheiden kann und ein wirres Durcheinander über Europa verteilt entstehen würde, müssen sich die Länder nicht nur intern, sondern auch untereinander abstimmen. Bislang ist man hierbei noch auf keinen grünen Zweig gekommen und die Kommission und der Rat der EU schieben sich immer nur gegenseitig die Verantwortung zu. Schon seit Monaten passiert das Gleiche: Nichts. Somit bleibt die saisonal bedingte Zeitumstellung weiterhin bestehen.
Und in der Schweiz?
Die Schweiz verfolgt laut Metas die Entwicklung in den Nachbarländern und werde sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist.