Um eine eingetragene Partnerschaft vornehmen zu können, müssen die beiden Personen zwingend gleichgeschlechtlich sein. Ob sie auch tatsächlich ein Paar sind, spielt laut Peter Forrer, Leiter des Zivilstandsamts Ausserschwyz, keine Rolle und wird vom Zivilstandsamt nicht geprüft. Es ist rechtlich nicht relevant.
Wie Forrer erklärt, kommt es in ganz seltenen Fällen vor, dass sich etwa «beste Kollegen», die vielleicht seit Jahren zusammenwohnen und gemeinsam Wohneigentum besitzen, registrieren lassen, damit sie im Alter abgesichert sind. In allen übrigen Fällen bietet das Zivilstandsamt Ausserschwyz auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Zeremonie samt Zeugen und Ringwechsel im Traulokal an. Pflicht ist dies nicht. Im Gegensatz zur Eheschliessung, welche zwingend das gegenseitige mündliche Versprechen beinhaltet, bedarf die eingetragene Partnerschaft laut Forrer lediglich der Schriftlichkeit. Sie kann also auch einfach im Büro vollzogen werden.
Im letzten Jahr wurden in Ausserschwyz sieben neue eingetragene Partnerschaften registriert.