Die Erfolgsrechnung 2020 des Kantons Schwyz schliesst bei einem Ertrag von 1.664 Mrd. Franken und einem Aufwand von 1.566 Mrd. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 97.4 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 3.3 Mio. Franken. Die Rechnungsverbesserung beträgt somit 100.7 Mio. Franken.
Aufwandvorgaben konnten eingehalten werden
In den meisten Aufwandpositionen konnten die budgetierten Werte auch im Jahr 2020 eingehalten oder sogar unterschritten werden. Trotz Corona-Effekten konnten die Budgetvorgaben eingehalten werden. Namentlich die Beiträge an die Sozialversicherungen und für die stationären Behandlungen an die Spitäler sowie der Aufwand für den Unterhalt und die Abschreibungen bei den Hoch- und Tiefbauten und für das Personal fielen tiefer aus als budgetiert. Hingegen mussten für erfolgte Leistungen im Rahmen der Härtefallmassnahmen und für latente Abgeltungen von pandemiebedingtem Spitalaufwand Mehraufwand und Rückstellungen verbucht werden. Das Investitionsvolumen fiel mit 28 Mio. Franken um 15 Mio. Franken tiefer aus als geplant.
100 Millionen mehr eingenommen als erwartet
Auf der Ertragsseite wurden insgesamt rund 100 Mio. Franken mehr eingenommen als erwartet. Hauptverantwortlich für die Mehreinnahmen sind der Mehrertrag aus der Grundstückgewinnsteuer und den Nachträgen aus den Einkommens- und Vermögenssteuern aus den Vorjahren sowie die erhöhte Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Anstelle der budgetieren 12.4 Mio. Franken, konnte sich der Kanton Schwyz aufgrund einer Zusatzvereinbarung zwischen der SNB und dem Bund vom März 2020 an einer Ausschüttung von 49.6 Mio. Franken erfreuen.
Stabiler Finanzhaushalt trotz Corona
Die gute Haushaltssituation mit positiver Erfolgsrechnung und einem soliden Eigenkapital von rund 500 Mio. Franken bilde eine solide Ausgangslage, um die künftigen finanziellen Herausforderungen mit Zuversicht und allenfalls weiteren Steuerfusssenkungen anzugehen, schreibt das Finanzdepartement. «Die Ertragsseite kann trotz den Pandemieauswirkungen als robust eingeschätzt werden, auch wenn gewisse Steuerausfälle zu erwarten sind.»