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14.01.2020

Pärchen aus dem Glarnerland betrügt Firma um über 200' 000 Franken

Eine Angestellte hat bei ihrem Glarner Arbeitgeber über 200 000 Franken veruntreut. Das Geld ist auf das Konto eines Shops in Ausserschwyz geflossen. Der Inhaber ist der Lebenspartner der Frau.
Eine Angestellte hat bei ihrem Glarner Arbeitgeber über 200 000 Franken veruntreut. Das Geld ist auf das Konto eines Shops in Ausserschwyz geflossen. Der Inhaber ist der Lebenspartner der Frau.
Eine Angestellte griff in Näfels mit beiden Händen in die Kasse ihres Arbeitgebers. Insgesamt zügelte sie über 200 000 Franken ab. Überwiesen wurde das Geld auf das Konto eines Shops in Ausserschwyz.

von Daniel Koch

Da staunte der Inhaber (Name der Redaktion bekannt) eines Betriebs in Näfels nicht schlecht: Just an Heiligabend entdeckte er, dass die Postcheck-karte der Firma verschwunden ist. Auf diese Entdeckung kamen im Zuge der internen Abklärungen weitere unliebsame Vorgänge ans Tageslicht. Es stellte sich heraus, dass nicht nur die Postcheckkarte fehlte, sondern auch von weiteren Geschäftskonten Geld entwendet worden war. 

Insgesamt flossen laut dem Firmeninhaber über 200' 000 Franken auf das Konto eines Shops in Ausserschwyz. Pikant: Beim Inhaber des Shops handelt es sich um den Lebenspartner der Frau, welche für den Geldabfluss als verantwortlich identifiziert wurde. Sie war seit eineinhalb Jahren bei der betroffenen Firma als kaufmännische Angestellte tätig und wurde mittlerweile fristlos entlassen. 

Noch am 24. Dezember erstattete der Geschäftsleiter Anzeige bei der Kantonspolizei Glarus. Wie er mitteilt, erfolgte am 28. Dezember der Zugriff auf die beiden Personen durch die Kantonspolizeien Glarus und Schwyz. Vorderhand gilt für beide noch die Unschuldsvermutung. Laut Angaben des Firmeninhabers sind aber beide vollumfänglich geständig. 

Die Eingangstüre des Shops wurde von der Kriminalpolizei Glarus mit einem Siegel versehen, womit der Zugang verunmöglicht ist. Wer dieses Siegel bricht, entfernt oder unwirksam macht, wird laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 

Daniel Koch