Da sprechen die Datenschutz-Beauftragten für die Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden Klartext: «Der Betrieb eines offiziellen Klassenchats auf WhatsApp ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive abzulehnen.»
Die Kommunikations-App WhatsApp darf von Lehrpersonen nicht genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler über gewisse schulrelevante Sachen zu informieren.
Daten wandern in die USA
Bei der Nutzung von WhatsApp würden die Kontaktdaten des Mobiltelefon-Adressbuches fortlaufend an WhatsApp und damit auch an Facebook (weil WhatsApp seit 2014 zur Facebook-Unternehmensgruppe gehört) weitergeleitet. Alle Daten, nicht nur die Kontaktdaten, werden in die USA weitergeleitet und dort gespeichert, weil die Server von WhatsApp/Facebook in den USA stehen. In den USA bestehe aber kein mit der Schweiz vergleichbares Datenschutzniveau.
Schule muss rechtmässigen Umgang garantieren
Um einen rechtmässigen Umgang mit den Daten garantieren zu können, müssten die Schulen die Einwilligung aller Betroffenen (das heisst aller Personen, die im Adressbuch verzeichnet sind) einholen. «Solche vollständigen Einwilligungen können in der Praxis nicht eingeholt werden», stellen die Schwyzer Datenschutzbeauftragten fest.
In Schulen unserer Region ist meist die Teams-App aus dem Hause Microsoft im Einsatz, von der es heisst, dass die Daten so geschützt werden, wie es von der Schule auch bei allen übrigen Daten praktiziert wird.
Den vollständigen Bericht finden Sie in der Ausgabe vom «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom Dienstag, 29. Dezember.