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25.12.2020

Vom Schläger bis zum Umweltsünder

Die Märchler Staatsanwaltschaft musste sich dieses Jahr unter anderem mit einem 18-Jährigen beschäftigen, der im Bus an der Lachner Endstation den Chaffeur angriff. (Bild: Archiv)
Die Märchler Staatsanwaltschaft musste sich dieses Jahr unter anderem mit einem 18-Jährigen beschäftigen, der im Bus an der Lachner Endstation den Chaffeur angriff. (Bild: Archiv) Bild: Lars Morger
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks March musste sich das Jahr über mit allerlei kuriosen Fällen befassen. Wir haben drei Fälle zusammengestellt, die sich diesen Frühling und Sommer ereignet haben.

Man kann nicht anders als den Kopf zu schütteln, wenn man liest, was ein 18-Jähriger diesen Juni getan hat. Der junge Glarner war mit dem Bus von Lachen nach Siebnen und wieder zurückgefahren. Am Bahnhof Lachen forderte der Buschauffeur ihn auf, den Bus zu verlassen, da es die Endstation war. Der Jugendliche ignorierte ihn jedoch. Weil der Buschauffeur dachte, er habe ihn nicht gehört, ging er zu ihm und fasste ihn an der Schulter. Daraufhin fasste der 18-Jährige die beiden Haltestangen, holte aus und trat mit den Füssen gegen den Kopf des Buschauffeurs. «Was ist mit dir los?!», fragte der Angegriffene den Jugendlichen lautstark, während ihm Blut von der Rissquetschwunde vom Kopf rann. «Verpiss dich!», sagte dieser und wollte ihn nochmals treten. Daraufhin hielt der Chauffeur den 18-Jährigen am Fuss fest und versuchte, ihn aus dem Bus zu ziehen. Dagegen wehrte sich der Glarner, es kam zu einem Gerangel. Schliesslich gelang es dem Chauffeur, den Jugendlichen aus dem Bus zu hieven und die Polizei zu alarmieren, während er den 18-Jährigen festzuhalten versuchte. Dabei schlug der Glarner den Chauffeur mehrmals an Oberkörper und Kopf. Als die Polizisten eintrafen, konnten sie den 18-Jährigen vom Geschädigten wegziehen. Der Chauffeur wies diverse Prellungen und Schürfungen auf, seine Wunde am Kopf musste genäht werden. Mehrere Wochen blieb er arbeitsunfähig.

Der 18-Jährige wird von der Staatsanwaltschaft des Bezirks March wegen einfacher Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 900 Franken bestraft. Ein Tagessatz gilt durch erstandene Haft als geleistet. Bezahlt er die Busse nicht, muss er für 30 Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen eine Zivilforderung von 2000 Franken und Verfahrenskosten von 1580 Franken.

Unfall nach Kokain-Konsum

Dass Fahren unter Drogeneinfluss gefährlich ist, ist wohl allen klar. Der folgende Fall zeigt, wie gefährlich es werden kann, denn ein 43-Jähriger aus Horgen hat dadurch eine Kollision verursacht. Die Folge: Beide Insassen im anderen Auto haben sich nicht unerhebliche Verletzungen zugezogen. Aber spulen wir zurück… Der Italiener war am 5. Juli, nachdem er am Morgen Kokain geschnupft hatte, um etwa 7 Uhr mit seinem Audi auf die Autobahn A3 nach Bilten und zurück über Reichenburg bis nach Buttikon gefahren. Gemäss Polizeiprotokoll wies er 224 Mikrogramm Kokain pro Liter Blut auf. In Buttikon wollte er wenden. Beim Einbiegen auf die Kantonsstrasse missachtete er jedoch den Vortritt des von links kommenden Fahrzeugs, das heftig mit der linken Seite des Audis kollidierte. Der Fahrer erlitt eine Thoraxkontusion, die Beifahrerin ein stumpfes Thorax- und Abdominaltrauma und eine Deckplattenimpressionsfraktur an einem Lendenwirbelkörper.

Wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel – und weil er in diesem Sommer mehrfach Kokain und Marihuana konsumiert hatte, muss er nun eine Geldstrafe in der Höhe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Busse von 2000 Franken und Verfahrenskosten und Auslagen von total 3587 Franken hinnehmen. Bezahlt er die Busse nicht, muss er 27 Tage ins Gefängnis.

Tiefkühlbox abgestellt

Andere Länder, andere Sitten: Der Müll gehört bei uns richtig entsorgt. Ein Brasilianer aus Siebnen hat es sich gar einfach gemacht und seinen Abfallsack, einen Reisekoffer und eine Tiefkühlbox auf dem Platz zwischen den Tunnels Waldheim und Stigeren in Siebnen abgestellt. Auch in Galgenen stellte er Abfallsäcke im Freien ab. Wegen mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz muss er eine Busse von 1500 Franken und Verfahrenskosten im Umfang von 700 Franken bezahlen. Tut er dies nicht, drohen ihm 15 Tage Gefängnis. Das sehen wir nämlich nicht gerne.

Anouk Arbenz