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Freienbach
06.11.2020

Wann kommt der preisgünstige Wohnraum im Waldisberg?

Diese grüne Wiese am Ende des Waldisbergwegs in Freienbach befindet sich in der Wohnzone. Gebaut werden soll darauf preisgünstiger Wohnraum, einen Zeitplan für dessen Erstellung gibt es aber noch nicht. (Bild: Patrizia Baumgartner)
Diese grüne Wiese am Ende des Waldisbergwegs in Freienbach befindet sich in der Wohnzone. Gebaut werden soll darauf preisgünstiger Wohnraum, einen Zeitplan für dessen Erstellung gibt es aber noch nicht. (Bild: Patrizia Baumgartner) Bild: Patrizia Baumgartner
In Freienbach soll der preisgünstige Wohnraum gefördert werden, dafür wurde sogar extra das Baureglement angepasst. Die Korporation Freienbach ist jedoch der Ansicht, dass mit diesem Reglement nicht zu bauen sei.

Der Gemeinderat Freienbach hat vor Längerem erkannt, dass zu einem «lebendigen Freienbach» auch eine gute soziale und altersmässige Durchmischung der Bevölkerung gehört. Diese ist jedoch nicht ohne bezahlbaren Wohnraum zu erreichen. Unterdessen wurde unter anderem mit Artikel 24a im Baureglement ein entsprechendes Anreizsystem für preisgünstigen Wohnraum geschaffen.

Dieses könnte zum Beispiel auf dem Waldisberg-Areal Anwendung finden. Das Baugesuch dafür lag kürzlich auf. Gebaut wird darauf vorerst jedoch nicht.

Reglement ist zu streng

Marcel Stocker, Präsident der Korporation Freienbach, sagt dazu: «Mit dem Reglement, das die Gemeinde aufgestellt hat, ist nicht zu bauen.» Er bezieht sich auf das im letzten Januar erlassene «Reglement preisgünstiger Wohnraum». Darin sind exakte Rahmenbedingungen definiert. Zum Beispiel zulässige Wohnungsgrössen und ihre Mietzinsen oder auch Vorgaben zur Mieterschaft beziehungsweise deren Einkommens- und Vermögenssituation.

Was aus Sicht Stockers nicht funktionieren könne, sei der Nachweis der Vermögenssituation der Mieter. «Als Korporation erhalten wir diese Auskünfte nicht direkt, sondern nur über den Mieter selber.» Der Aufwand für den Vermieter, die finanzielle Situation immer wieder zu überprüfen, sei viel zu gross beziehungsweise die Verwaltungskosten zu hoch.

Gemeinderat würde helfen

Doch so leicht lässt sich die Gemeinde den Schwarzen Peter nicht zuschieben. Es gäbe für die Korporation verschiedene Möglichkeiten, im Waldisberg zu bauen, weiss Gemeindepräsident Daniel Landolt. «Die Korporation könnte das Land zum Beispiel im Baurecht an eine Wohnbaugenossenschaft abgeben oder selber eine neue Wohnbaugenossenschaft gründen», erklärt er. Sobald ein preisgünstiger Wohnbauträger mit entsprechendem Auftrag selber baut, müsse das Reglement preisgünstiger Wohnraum nicht angewendet werden. Ausserdem gebe es in Freienbach bereits diverse gemeinnützige Wohnbauträger, bei denen dieses Vorgehen funktioniere.

Als dritte Möglichkeit könne die Korporation selber bauen. Dann müsste sie jedoch im Rahmen der Sonderbauvorschriften nachweisen, wie sie der preisgünstigen Wohnraumpflicht nachkommt.

Zum Schluss mahnt Landolt noch einmal: «Der Stimmbürger hat das klar definiert: Man darf dort ausschliesslich gemeinnützig bauen. Wir sind ganz klar der Ansicht, dass unsere Vorschriften preisgünstigen Wohnraum problemlos zulassen.» Der Gemeinderat sei überdies bereit, bei der Umsetzung zu helfen und befinde sich diesbezüglich mit der Korporation in Kontakt.

Wie kam es zum Landtausch?

Im Frühjahr 2015 trat die Korporation Freienbach mit einem Begehren an die Gemeinde: Sie beantragte, eine Parzelle im Gebiet Waldisberg, die sich in der Gewerbezone befindet, auszonen zu dürfen und im Gegenzug in unmittelbarer Nähe eine gleich grosse Fläche in die Wohnzone W2 einzuzonen. Die Gemeinde Freienbach stand dem Ansinnen positiv gegenüber. Nach der Ausarbeitung eines Teilzonenplanentwurfs gingen zwei Einsprachen ein, weshalb das Vorhaben für mehr als ein Jahr ins Stocken geriet. Später wurden die Einsprachen abgewiesen und das Sachgeschäft für die Umzonung kam vors Volk, das dem Teilzonenplan Waldisberg im Frühjahr 2019 zustimmte. Der Landtausch wurde vonseiten des Gemeinderats jedoch mit Auflagen verknüpft und diese im Grundbuch hinterlegt: So muss auf der neu eingezonten Parzelle zwingend preisgünstiger Wohnraum realisiert werden. Ausserdem hat die Korporation sicherzustellen, dass die bestehenden Bauten und Anlagen auf der ehemaligen Gewerbeparzelle rückgebaut werden und diese künftig landwirtschaftlich genutzt wird. 

Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe 24