Ein Mann befand sich 2022 in Behandlung in einer Schwyzer Klinik, wo auch sein Konsum von Kinderpornografie thematisiert wurde. In der Folge entband das kantonale Amt für Gesundheit und Soziales bestimmte Leitungspersonen von der ärztlichen Schweigepflicht, um gegenüber den Strafbehörden Auskünfte erteilen zu können. Anschliessend erstattete die Klinik Strafanzeige.
Der Patient erfuhr aber erst aus den Akten der Strafuntersuchung von dieser Entbindung. Seine Einwände wurden in Schwyz zwar abgewiesen, vor Bundesgericht bekam er jetzt aber recht. Er sei nicht ins Verfahren einbezogen worden und ihm wurde die Verfügung nicht zugestellt, hiess es. Damit liege eine "äusserst schwerwiegende" und "offensichtliche Verletzung des Gehörsanspruchs" zugrunde, ist dem Urteil zu entnehmen, das am Dienstag publiziert wurde.
Das Gericht betonte, dass medizinische Daten besonders geschützt seien. Die Schwyzer Behörden hätten den schweren Eingriff nicht mit einer konkreten Gefahr begründet, sondern lediglich mit dem Risiko, dass Beweise vernichtet werden könnten. Das reiche nicht aus.
Die Nichtigkeit gefährde die Rechtssicherheit laut Bundesgericht nicht. Die Ärzte, so das höchste Gericht, hätten davon ausgehen dürfen, rechtmässig gehandelt zu haben.
Der Fall wird zur Neuregelung an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz zurückgewiesen.