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01.09.2025

Verfahren gegen Rottweiler-Haltung

Halter von Rottweilern müssen ihre Hunde im Kanton Zürich registrieren. Neun unterliessen dies und haben nun ein Verfahren am Hals. (Symbolbild)
Halter von Rottweilern müssen ihre Hunde im Kanton Zürich registrieren. Neun unterliessen dies und haben nun ein Verfahren am Hals. (Symbolbild) Bild: Kanton Zürich
Gegen neun Rottweiler-Halter hat das Zürcher Veterinäramt Verfahren eröffnet. Sie reichten kein Bewilligungsgesuch ein, obwohl der Kanton Anfang Jahr ein Verbot erliess.

Die Verfahren laufen noch, teilte das Veterinäramt auf Anfrage von Keystone-SDA am Montag mit. Es bestätigte damit einen Bericht des "Sonntagsblick". Die Personen hätten trotz Mahnung und Ultimatum bis Ende Juni kein Gesuch gestellt. Sie müssen mit Strafen wegen verbotener Hundehaltung rechnen.

Rückgang der Zahlen

Derzeit sind laut Veterinäramt 298 Rottweiler im Kanton Zürich registriert. Im Januar waren es noch 348. Der Unterschied lasse sich damit erklären, dass die Hunde verstorben sind, die Halter in einen anderen Kanton gezogen sind oder ihre Hunde abgegeben haben.

Juristischer Weg offen

Offen ist noch der juristische Weg gegen das Verbot. Das Veterinäramt bestätigt, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig ist. Das Zürcher Verwaltungsgericht gab der Gesundheitsdirektion zuvor recht, allerdings mit knappem Stimmenverhältnis.

Hintergrund des Verbots

Das Verbot geht auf zwei Beissattacken von Rottweilern auf Kinder im vergangenen Jahr zurück. Die Liste mit den verbotenen Hunden führte der Kanton Zürich als Reaktion auf eine tödliche Attacke auf ein Kind durch mehrere Pitbulls im Jahr 2005 ein.

Keystone-SDA